Wichtig! Zusammenfassung einiger rechtlicher Regelungen
Da hatten wir zuletzt doch mal eine richtig schlechte Beurteilung auf Jameda ?!
Es ging vor allem um unsere Preise für Abgabemedikamente und dass man die im Internet viel billiger finden würde.
Tja, da hatte ich ja erst letztens was zu geschrieben - das können wir einfach nicht ändern.
Wir dürfen Arzneimittel, die in Deutschland zu beziehen sind, nicht im Ausland kaufen!
http://www.tierarzt-huppert.de/blog/146-30-1-17-onlineapotheke-fuer-das-tier
Aber - es ging außerdem darum, dass wir Medikamente NICHT zurück genommen hätten, obwohl ungeöffnet. Dies nehme ich jetzt mal zum Anlass Euch die wichtigsten rechtlichen Änderungen, die uns Tierärzte und auch Euch Tierhalter seit 2015 betreffen, mitzuteilen:
- Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur nach Untersuchung des Tieres abgegeben werde - Ausnahme: Folgetherapien, da reicht ein ausführliches Gespräch mit dem Halter und Untersuchungen des Tieres in größeren Abständen.
- Es dürfen KEINE Medikamente an Tierhalter abgegeben werde, deren Tier noch NIE bei uns in der Praxis untersucht wurde. Dies gilt auch für Wurm-, Floh- und Zeckenmittel!
- Es dürfen ausnahmslos KEINE Medikamente von uns verschickt werden.
- Wir dürfen KEINE Medikamente, wenn sie einmal unsere Praxis verlassen haben, zurücknehmen - auch nicht, wenn sie noch nicht angebrochen wurden!!!!
- Tierärzte dürfen Medikamente, die in Deutschland zu beziehen sind, nicht im Ausland über Online-Apotheken bestellen.
- Gibt es für eine diagnostizierte Krankheit ein Tierarzneimittel, so muss der Tierarzt dieses einsetzen, auch wenn es ein (meist kostengünstigeres) humanmedizinisches Produkt auf dem Markt gibt (Stichwort Herzmedis)!
- EU-Heimtierausweise dürfen nur mit eindeutiger Kennzeichnung (Mikrochip) ausgestellt werden.
- Neue EU-Heimtierausweise dürfen nur nach Ablesung des Chips und nach Auffrischung der Tollwut-Impfung ausgestellt werden.
- Kaninchenhalter müssen unterschreiben, dass ihr Tier nicht der Lebensmittelgewinnung dient.
- Wir als Kleintierpraxis dürfen keine Medikamente oder Impfstoffe für lebensmittelliefernde Tiere (Rinder, Schweine, Hühner, Schlachtkaninchen) abgeben.
Ihr seht also, Tierärzten sind rechtlich einfach die Hände gebunden.
Und so ist das nun einmal mit dem Gesetz, ob wir oder Ihr das gut findet, darum geht es nicht!
Und wenn Tierärzte sich nicht daran halten, drohen empfindliche Strafen oder der Entzug der Approbation.
Und glaubt mir, die Dokumentationspflicht und die ständigen Kontrollen findet kein Tierarzt oder Tierarzthelferin schön - die Zeit könnten wir alle gewiss auch besser nutzen!
Ich würde mich freuen, wenn Ihr diese Fakten mal weitergebt, an Freunde, Hundeplätze, Vereine, Foren (!!!!), im Internet etc.. Mir streuben sich nämlich immer die Haare, wenn ich im Internet diese ganzen Unwahrheiten über den Berufsstand "Tierarzt" lese.
Eure Lotta "Wau-Wau"
6. März 2017
Kommentare (2)
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Gast - Alwin
PermalinkDanke Lotta,
Hast Du sehr gut erklärt. Danke für die Infos.
Gruß
Alwin -
Gast - Sebastian
PermalinkDanke für den Beitrag bezüglich der rechtlichen Regelungen. Diese Thematik kann sehr kompliziert sein, wenn man keinen Experten der Juristischen-Branche zu Rate zieht. Die wichtigsten rechtlichen Änderungen, die uns Tierärzte und auch Euch Tierhalter seit 2015 betreffen, zusammen zu fassen ist sehr sinnvoll.
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