Ab morgen, dem 14. Februar 2020, gilt die neue Gebührenordnung ("Notdienstnovelle") für Tierärzte. Die wichtigsten Änderungen für Tierhalter haben wir hier noch einmal zusammengefasst.
- Zukünftig ist jeder Tierarzt verpflichtet eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,- € (brutto 59,50 €) zu erheben. Alle tierärztlichen Leistungen werden zusätzlich dazu erhoben.
- Die abrechnungsrelevanten Notdienstzeiten sind wie folgt definiert: Wochentags von 18-8 Uhr, Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen von 0-24 Uhr. Reguläre Sprechstunden sind von dieser Regelung ausgenommen, d. h. unsere Sprechstunden am Donnerstagnachmittag (15.00 – 19:00 Uhr) und Samstag (9:00 – 12.00 Uhr) werden weiterhin zu unserem normalen Satz abgerechnet.
- Mindestsatz: Im Notdienst MUSS für tierärztliche Leistungen mindestens der 2-fache, höchstens der 4-fache Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet werden.
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