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                                                     für Vierbeiner und Zweibeiner


die EU und die Tollwutimpfung

Impfung3

Wenn ein Vierbeiner innerhalb der EU verreisen möchte, benötigt er einen blauen EU-Impfausweis, einen Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung - egal wie alt er ist.

Die Tollwutimpfung wird rechtlich frühestens mit Vollendung der 12. Lebenswoche anerkannt. Der Impfschutz benötigt dann noch einmal 21 Tage bis zum Eintritt ((EU) Nr. 576/2013).
(Für diese Vorschrift gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, die i. d. R. nicht für Privatpersonen gelten.)

Es ist daher gesetzlich nicht erlaubt, einen Welpen, der jünger als 15 Wochen ist, innerhalb der EU zu verbringen!

Warum ich Euch das erzähle?
In letzter Zeit kommt es gehäuft zu Anrufen, in denen meine Menschen gefragt werden, wie man denn einen Welpen aus Land XY aus dem Urlaub mit nach Hause bringen könne. „Der/Die arme Kleine würde sonst getötet“ etc. p.p.

Leider richtet sich, nachdem wir erklärt haben, dass das nicht legal möglich sei, die Wut der Leute gegen uns. Wenn wir dann auch noch äußern, dass diese Gesetze durchaus ihren Sinn haben, wir sie richtig finden, folgen i. d. R. wüste Beschimpfungen dieser „Tierretter“ gegen meine Menschen.

Aber welchen Sinn sehen wir hinter dieser Vorschrift?

1. Eindämmung des illegalen Welpenhandels:
Illegal eingeführte Hunde sind fast immer jünger als 15 Wochen. Die meisten Welpen werden viel zu früh von der Mutter getrennt und sind oft erst zwischen vier und sechs Wochen alt, damit der Knuddelfaktor bei der Vermittlung noch ausreichend hoch ist.

2. Schutz der EU vor Tollwutinfektionen
Tollwut ist bekanntermaßen eine Zoonose (auf den Menschen übertragbare Erkrankung), an der weltweit (nach Schätzungen der WHO) rund 59.000 Menschen sterben.
Die meisten europäischen Länder gelten als frei von Tollwut bei Haus- und Wildtieren (außer Fledermaus-Tollwut). In Ländern wie Polen, der Slowakei, Ungarn, Estland, Litauen und Lettland wurden in den letzten Jahren nur noch sporadisch Einzelfälle von Tollwut gemeldet.
In seltenen Einzelfällen waren in den letzten Jahren in Europa Menschen dadurch exponiert, dass sie von einem illegal aus solchen Ländern importierten Hund gebissen wurden, der sich als tollwutinfiziert erwies. Der letzte Tollwutfall bei einem Menschen in Deutschland trat im Jahr 2007 auf. Es handelte sich um einen Mann, der in Marokko von einem streunenden Hund gebissen wurde.
Im Mai 2019 starb eine 24-jährige Norwegerin an Tollwut, nachdem sie in ihrem Thailand-Urlaub von einem kleinen Hundewelpen gebissen wurde.

Vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch an den Fall von 2015: Ein ungeimpfter Welpe wurde von Ungarn über Algerien nach Frankreich gebracht, wo er an Tollwut verstarb. Ungeimpfte Kontakthunde und -katzen wurden daraufhin eingeschläfert, geimpfte Tiere für 6 Monate (auf Kosten des Besitzers) unter Quarantäne gestellt, Menschen gesucht, geimpft etc…..

Die Übertragung auf den Menschen erfolgt in der Regel durch einen Biss, jedoch ist eine Übertragung auch über Hautverletzungen oder direkten Kontakt von infektiösem Speichel mit der Schleimhaut möglich. Und das Blöde ist, dass bereits 3 – 10 Tage vor Ausbruch der Krankheit, das Virus durch den Speichel weitergegeben werden kann.

Und nun stellt Euch das mal bei uns in der Praxis vor:
Ein ungeimpfter Welpe, der illegal in die BRD eingeführt wurde, sitzt bei uns auf dem Behandlungstisch. Wo kommt er her? Keine Papiere? Vielleicht kam er ursprünglich aus Marokko und dann über Portugal/Spanien zu uns? Wer weiß? Und meine Menschen untersuchen ihn, lassen sich die Hände ablecken, genau die Hände, die zuvor von einer Katze stark zerkratzt wurden? Vielleicht beißt der Kleine vor lauter Angst auch zu?
Nun muss eine Entscheidung getroffen werden: Hat das Virus einmal das zentrale Nervensystem erreicht, ist es für eine Behandlung zu spät. Daher gilt die postexpositionelle Impfbehandlung mit 5 – 6 Impfungen als einzige Therapieform. Diese muss bei ungeimpften Personen innerhalb von 12-24 Stunden nach evtl. Ansteckung erfolgen. Und das Wörtchen „eventuell“ ist das Problem! Kaum eine Tiermedizinische Fachangestellte oder Tierarzt sucht eine Tropeninstitut auf, wenn ein Welpe ihre/seine zerschundenen Hände abgeleckt hat.
Und stellt Euch das o. g. Szenario mal bei einer Familie mit kleinen Kindern vor...

Merke: Tollwut endet für den Menschen immer tödlich und der Sterbeprozess ist äußerst schmerzhaft.

Deshalb finden wir die EU-Verordnung richtig und gut und stehen auch dazu!

Eure Pebbles
23. August 2019

Quelle: WHO, Rabies-Bulletin-Europe der WHO , Robert-Koch-Institut 

 

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