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Brexit: Reisen mit Tier nach und von Großbritannien

Wales 1
Auch bei einem ungeregelten Brexit bleiben die Regelungen für Reisen mit Heimtieren nach Großbritannien unverändert.

Dies geht aus einer Sammlung von Fragen und Antworten zum Thema Brexit hervor, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammengestellt hat. Die EU-Regeln gelten nach Angaben der Behörden Großbritanniens allerdings nur für Reisen aus der EU in das Vereinigte Königreich. Es ist dann weiterhin der Heimtierausweis erforderlich, in dem eine gültige Tollwutimpfung bescheinigt werden muss.  Zudem muss eine Behandlung gegen Bandwürmer dokumentiert werden, die mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Einreise erfolgt sein muss. (Bundestierärztekammer Rundbrief Ausgabe 3 März 2019)
Wales 2
Anders sieht es dagegen aus, wenn man mit einem Tier von Großbritannien in die EU einreisen möchte. Das BMEL empfiehlt, sich darauf einzustellen, dass die Tiere dann den Status für die Einreise aus einem Drittland erfüllen müssen. Welcher Drittlandstatus dann zugrunde gelegt wird, ist noch offen. Im schlimmsten Fall muss eine Tollwut-Titer-Bestimmung in einem von der EU zugelassenen Labor durchgeführt werden (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung). Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland müsste dann eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten eingehalten werden.

Plant Ihr einen Urlaub in diesem Jahr in Großbritannien mit Tier? Dann BITTE verfolgt die Brexit-Verhandlungen sehr genau, v. a. im Bezug auf Einreisebestimmungen nach England und wahrscheinlich noch genauer, zurück in die EU!
Verlasst Euch nicht darauf, dass die Zöllner ein Auge zudrücken und schon gar nicht darauf, dass Euer Tierarzt die nötigen Dokumente schon irgendwie passend machen kann - Urkundenfälschung kann für Tierärzte einen Entzug ihrer Approbation bedeuten - und darauf wird sich wohl kein verantwortungsbewußter Tierarzt einlassen!
Wales 3
Eine schöne und spannende Urlaubsplanung wünscht Euch
Eure Pebbles

26. März 2019

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