ACHTUNG: Am 22.12.2019 haben das Bundeskabinett und auch der Bundesrat der neuen „Notdienst-GOT“ zugestimmt. Der Gesetzgeber hat hiermit auf das Problem der mangelnden Notdienstversorgung vieler Kliniken und Praxen reagiert (wir berichteten). Sobald die neue Regelung (wahrscheinlich noch in diesem Monat) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, sind alle Tierärzte und Kliniken GESETZLICH VERPFLICHTET folgende Punkte nachts und am Wochenende/Feiertag anzuwenden:
UPDATE 8.1.20: Mit der Veröffentlichung der Neuregelung in einem Bundesgesetzblatt wird frühestens Mitte Februar gerechnet!
Eine pauschale „Notdienstgebühr“: Sie beträgt 50,- € netto (59,50 € brutto) bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten.
Mindestsatz: Im Notdienst MUSS für tierärztliche Leistungen mindestens der 2-fache, höchstens der 4-fache Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet werden.
ABER: Reguläre Sprechstunden sind von dieser Regelung ausgenommen. D. h. unsere Sprechstunden am Donnerstagnachmittag (15.00 – 19:00 Uhr) und Samstag (9:00 – 12.00 Uhr) werden weiterhin zu unserem normalen Satz abgerechnet.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link
Eure Pebbles
6. Januar 2020
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