
Ab Montag, den 25.1.2021, müssen alle Menschen, die unsere Praxis betreten möchten, eine
FFP2-, OP- oder KN95/N95-Maske tragen!
Anpassung der Coronaschutzverordnung – Nordrhein-Westfalen verlängert Lockdown bis 14. Februar 2021
Pflicht zum Tragen von MaskenIn öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Arztpraxen gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken. Vorgeschrieben sind daher in diesen Bereichen so genannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht im ÖPNV, in Handelseinrichtungen und Arztpraxen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.
Die Masken werden von uns nicht gestellt!
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